Aufenthaltsrecht / Ausländerrecht

Aufenthaltsrecht / Ausländerrecht

Die wirtschaftliche Stabilität Deutschlands sowie die freiheitlich-demokratische Grundordnung mit der Unantastbarkeit der menschlichen Würde als Basis gesellschaftlichen wie auch politischen Lebens, bieten einen großen Anreiz weltweit für sehr viele Menschen, nach Deutschland zu emigrieren, hier zu arbeiten oder zu investieren. Doch die Einreise und Aufenthalt in Deutschland für EU-Ausländer wird sehr restriktiv gehandhabt. Die Betroffenen stehen vor einer sehr komplexen Gesetzgebung in diesem Bereich und sind auf kompetente und erfahrene Berater angewiesen.

Wir beraten und unterstützen Rechtsuchende bei ihren Anträgen auf Erteilung von Visa zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zwecks Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Investor oder abhängigen Beschäftigung.

Wir haben uns seit 20 Jahren auf die aufenthaltsrechtliche Beratung von Investoren, Geschäftsführern, qualifizierten Fachkräften sowie hochqualifizierten Akademikern aus der Türkei und der Kaukasusregion spezialisiert. Die ideale Beratung der Mandanten beginnt dabei vor der Stellung eines Antrags auf Erteilung des begehrten Visums bei der zuständigen Außenvertretung, und nicht – wie häufig fehlerhaft geschieht – nach der Antragstellung. Insbesondere Visumverfahren von Investoren nach § 21 AufenthG sind gründlich vorzubereiten, da stets ein dezidierter und belastbarer Businessplan bzw. ein Geschäftskonzept vorgelegt werden muss, die der anstehenden Prüfung durch die zuständige IHK standhalten muss. Anträge im Visumverfahren nach § 3 BeschVO sowie nach § 18 b Abs. 2 AufenthG (Blaue Karte-EU) als auch nach § 18 b Abs. 1 AufenthG sind ebenso professionell vorzubereiten, da ansonsten die Ablehnung droht.

Wir beraten und stehen unseren Mandanten von Visumantragstellung bis zur Erteilung des Aufenthaltstitels durch die zuständige Ausländerbehörde, ggfls. auch bei Aufenthaltsverlängerungen, zur Verfügung.


Share by: