Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist Grundlage fast jeglichen unter­nehmeri­schen Handelns. Kaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften haben dabei um­fangreiche rechtliche Rahmenbedingun­gen in Bezug auf ihre eigene Organisation und ihr wirtschaft­liches Handeln gegen­über ihren Vertragspartnern zu beachten. Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Unternehmen, Geschäfts­führer sowie Gesellschafter umfassend in allen rechtlichen Angelegen­heiten. Ebenso unterstützen wir Unter­nehmen in Fragen des Handelsrechts, wobei wir vornehmlich Franchise- und Vertriebs­verträge entwerfen oder auch prüfen. Dazu gehört häufig auch die Beratung zu Problem­stellun­gen im inter­nationalen Kaufrecht.

Sehr häufig beauftragen uns Mandanten aus der Türkei, sie bei ihren Investitionen in Deutschland zu beraten. Wir bieten folgende Dienstleistungen an:


  • Gründung einer GmbH
  • Unterstützung bei Eröffnung eines Bankkontos
  • Eintragung im Handelsregister
  • Beantragung von Steuernummern wie auch Umsatzsteueridentifikationsnummern
  • Bestellung und Abbestellung von Geschäftsführern
  • Erstellung von Geschäftsführerverträgen
  • Erstellen von Geschäftskonzepten
  • Erstellen von Franchise- und Vertriebsverträgen
  • Aufenthaltsrecht für Geschäftsführer und sonstige Mitarbeiter
  • Unterstützung bei Gesellschafterstreitigkeiten
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