Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist Grundlage fast jeglichen unternehmerischen Handelns. Kaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften haben dabei umfangreiche rechtliche Rahmenbedingungen in Bezug auf ihre eigene Organisation und ihr wirtschaftliches Handeln gegenüber ihren Vertragspartnern zu beachten. Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Unternehmen, Geschäftsführer sowie Gesellschafter umfassend in allen rechtlichen Angelegenheiten. Ebenso unterstützen wir Unternehmen in Fragen des Handelsrechts, wobei wir vornehmlich Franchise- und Vertriebsverträge entwerfen oder auch prüfen. Dazu gehört häufig auch die Beratung zu Problemstellungen im internationalen Kaufrecht.
Sehr häufig beauftragen uns Mandanten aus der Türkei, sie bei ihren Investitionen in Deutschland zu beraten. Wir bieten folgende Dienstleistungen an:
Rechtsanwälte KOPARAN
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