Das Recht der Türkei

Das Recht der Türkei

Bei Problemen mit Bezügen zum türkischen Recht werden wir von Rechtsuchenden kontaktiert, die neben unserer Fachkompetenz unsere interkulturelle Kompetenz und Bilingualität genauso schätzen.

Dabei kommt das Recht der Türkei häufig in folgenden Bereichen zum Tragen:


Gewerblich:

  • Abwehr von Forderungen türkischer Lieferanten
  • Firmengründungen in der Türkei
  • Stellvertretung aufgrund Notarvollmachten bei Firmengründungen oder Anteilskaufverträgen
  • Inkasso und Zwangsvollstreckung gegen Schuldner in der Türkei
  • Kauf und Verkauf von Immobilien in der Türkei
  • Fehlgeschlagene Kapitalanlagen in der Türkei
  • Verträge mit türkischen Geschäftspartnern

 Privat:

  • Anerkennung von Scheidungsurteilen in der Türkei
  • Erbansprüche in der Türkei
  • Kauf und Verkauf sowie Zwangsversteigerung von Immobilien
  • Probleme mit der Wehrpflicht in der Türkei
  • Probleme bei Reisen in die Türkei
  • Rechte ehemaliger türkischer Staatsbürger (Mavi Kart)
  • Rentenansprüche in der Türkei
  • Schadensersatzansprüche nach Unfällen in der Türkei
  • Scheidungsfolgesachen (Vermögensfragen) nach türkischem Recht
  • Betreuungsrecht bzw. Betreuungsverfahren in Deutschland und in der Türkei
  • Nachlassabwicklung
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

 Wir bieten an:

  • Vermittlung von Expertisen über das türkische Recht durch unsere Kooperationspartner
  • Vermittlung einer Bevollmächtigung/Beauftragung der Kooperationspartner in der Türkei
  • Korrespondenz mit Anwälten in der Türkei
  • Hilfestellung bei Angelegenheiten vor türkischen Konsulaten in Deutschland
  • Stellvertretung aufgrund Notarvollmachten bei Kauf und Verkauf von Immobilien
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