Markenrecht

Markenrecht

Wir beraten unsere Mandanten bei der Anmeldung von nationalen Marken beim DPMA und Gemeinschaftsmarken beim EUIPO. Wir beraten sie und helfen auch bei der Gestaltung von Bild- und Wortbestandteilen und unterstützen sie bei ihrer Entscheidung, welche Markenform für welche Waren- und Dienstleistungsklassen nach dem Nizzaer-Abkommen ihre Bedürfnisse am besten abdeckt, und dies noch vor der Anmeldung ihrer Marke. Oft werden Markenanmelder auch mit Widersprüchen von Inhabern älterer und ähnlicher Marken konfrontiert. Wir vertreten sie in solchen markenrechtlichen Widerspruchsverfahren.

Bei markenrechtlichen Streitigkeiten geht es sehr oft darum, ob eine Verwechslungsgefahr zwischen den betreffenden Marken bzw. der konkreten markenmäßigen Benutzungshandlung vorliegt und der Inhaber älterer Markenrechte die Unterlassung der markenmäßigen Benutzung durch einen Mitbewerber auch gerichtlich meistens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens durchsetzen kann oder nicht. Wir helfen unseren Mandanten dabei, ihre Markenrechte gerichtlich und effizient durchzusetzen, wobei Sie Kläger wie auch Beklagte sein können. Meistens gehen solchen Auseinandersetzungen markenrechtliche Abmahnungen voraus, die wir gerne für unsere Mandanten formulieren oder auch Abmahnungen abwehren.

Wir beraten Sie zu folgenden Themen:

 

  • Abmahnung
  • Abschlusserklärung
  • Auskunftsansprüche
  • Erlass einer einstweiligen Verfügung
  • Schadensersatz
  • Schutzschrift
  • Ordnungsmittelverfahren
  • Übertragungsverträge von Marken, Lizenzen, Patenten
  • Unterlassungsklage
  • Unterwerfungserklärungen
  • Verfahren beim DPMA oder beim EUIPO
  • Widerspruchsverfahren


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