Die formelle Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung ermöglicht den Erwerb einer sogenannten Eigentumswohnung. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Sondereigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück (Gemeinschaftseigentum). Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und einzelne Wohnungseigentümer in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts.
Zu den typischen Fragen im Wohnungseigentumsrecht gehören insbesondere:
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